Allgemeine Geschäftsbedingungen der SwissCase AG, Niedergösgen (nachstehend SwissCase AG genannt)

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen einer klaren Regelung der geschäftlichen Beziehungen zwischen den Kunden und SwissCase AG.
  2. Sofern es nicht anders vereinbart wurde, gilt allgemein als Erfüllungsort der Geschäftssitz von Swiss Case AG. Transport- sowie Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der SwissCase AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
  4. Allfälliger Mehraufwand, welcher durch kundenseitige Änderungswünsche nach Annahme der Bestellung erfolgt, ist durch den Kunden vollumfänglich zu tragen.
  5. SwissCase AG verpflichtet sich, während der Dauer von 2 Jahren sämtliche Material- und Fabrikationsfehler kostenlos zu reparieren. Ausgeschlossen hiervon sind Mängel durch Fehlmanipulation, Unfälle und sonstige Dritteinwirkungen.
  6. Schäden, welche durch Gebrauch trotz Kenntnis der Mängel der Sache entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  7. SwissCase AG lehnt jegliche Haftung für übergebene Gegenstände ab, welche durch den Dritteinfluss Schaden nehmen.
  8. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. 
  9. Rechtsbeziehungen zwischen SwissCase AG und dem Kunden unterstehen dem schweizerischen Recht. Für jede Art von Verfahren gegen SwissCase AG ist Olten ausschliesslicher Gerichtsstand. Der Kunde unterwirft sich demselben Gerichtsstand. Er kann aber auch an seinem Sitz oder Wohnort bzw. vor jeder zuständigen Behörde belangt werden.
  10. SwissCase AG behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. SwissCase AG sorgt dafür, dass diese Änderungen auf dem Zirkulationsweg oder auf andere Weise dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingen gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als genehmigt.
  11. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Swisscase AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Swisscase AG durch Zulieferanten und Hersteller.
  12. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
  13. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 8.1% MWST